- Begleitung des Kindes während des Verfahrens
- Gespräche mit allen Beteiligten führen
- Auf Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinwirken
- Berichterstattung ans Gericht
- Teilnahme an der Gerichtsverhandlung
- Nachbesprechung mit allen Beteiligten, insbesondere dem Kind, über das Ergebnis des Gerichtstermins
- Umsetzung der gerichtlich getroffenen Entscheidung zum Umgang
- Koordinierung und Gewährleistung der Umgangskontakte
- Reflexion der durchgeführten Kontakte mit allen Beteiligten und abschließende Berichterstattung ans Gericht